Hauptbereich
Altersabteilung
Nachdem Feuerwehrangehörige das 65. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sie am Einsatzdienst der Feuerwehr nicht mehr teilnehmen. Sie können jedoch in die Altersabteilung übertreten und bleiben damit wertvolle Mitglieder der Feuerwehr. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch etwas jüngere Feuerwehrleute in die Altersabteilung übertreten, die z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht mehr am aktiven Dienst teilnehmen können.
Die Angehörigen der Altersabteilung werden zu den Veranstaltungen der Einsatzabteilung ebenfalls eingeladen. Sie haben jedoch auch einen eigenen, gut ausgefüllten, Terminkalender: So wirken sie nicht nur an feuerwehrtypischen Veranstaltungen im ganzen Land mit, sondern unternehmen auch Ausflüge zu Firmen oder öffentlichen Einrichtungen.