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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aktionswoche zum Thema Kohlenmonoxid

icon.crdate16.02.2019

Wir wollen Sie an dieser Stelle auf die Initiative "CO macht K.O." aufmerksam machen, an der auch der Deutsche Feuerwehrverband ...

Wir wollen Sie an dieser Stelle auf die Initiative "CO macht K.O." aufmerksam machen, an der auch der Deutsche Feuerwehrverband beteiligt ist. Diese Initiative wurde 2018 gegründet und will die Bevölkerung über die Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid aufklären:

Vor dem Hintergrund einer Aktionswoche verweisen wir auch auf eine entsprechende

Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg vom 12. Februar 2019:

Kohlenstoffmonoxid – die unsichtbare Gefahr

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V. informiert im Rahmen der Aktionswoche zum Schutz vor Kohlenstoffmonoxid (CO) über Gefahren und Risiken

Aus Anlass der Aktionswoche „CO macht K.O. – Schütze dich vor Kohlenmonoxid“ vom 18. bis 24. Februar 2019 soll die Bevölkerung über die gesundheitsgefährdenden Gefahren von Kohlenstoffmonoxid (CO) informiert und damit die Zahl der CO-Vorfälle gesenkt werden.

Was ist Kohlenstoffmonoxid und wie wirkt es?

Es ist geruch- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen.

Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff im Blutkreislauf. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.

Gefahrenquellen

Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen. Aber auch das Grillen in geschlossenen Räumen und unsachgemäßer Umgang mit offenen Kaminen kann tödliche Gefahren mit sich bringen. Beim Rauchen von Shishas besteht zudem die Gefahr, dass bei der Verbrennung der Kohle ausreichend Sauerstoff fehlt und daher entsprechend viel Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird.

Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren Kohlenstoffmonoxid frei. Der Benzinrasenmäher oder die Benzinkettensäge sollte deshalb nie in geschlossenen Räumen repariert und dann ausprobiert werden.

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg gibt folgende Handlungshinweise:

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von einer Bewusstseinseinstrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenstoffmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Betreiben Sie Shishas nur in gut belüfteten Räumen oder besser nur im Freien.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage.
  • Es gibt mittlerweile Warnmelder, die, ähnlich wie Rauchwarnmelder, vor der Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme bzw. dem offenen Kamin. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

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